Verleihbedingungen
Der Entleiher erkennt mit seiner
Medienbestellung folgende Verleihbedingungen
an:
Wir verleihen
16mm-Filmkopien, Videokassetten, Tonbild-
und Diareihen sowie diverse digitale Medien
ausschließlich für nichtgewerbliche
Vorführungen.
Wir verleihen nicht
- an gewerbliche Vorführer,
- an Interessenten, die höhere
Veranstaltungsbeiträge erheben als zur
Deckung der entstehenden Kosten
erforderlich ist,
- für Vorführungen im Ausland.
Medienbestellungen
erbitten wir beim ersten Mal schriftlich an
unsere Geschäftsstelle,
Rheinallee 59,
53173 Bonn,
Telefon: 0228-93493120,
Fax: 0228-93493122, E-Mail:
info@landesfilmdienst-nrw.de.
Danach kann unter Angabe der Kundennummer
jede weitere Bestellung für fast alle Medien
telefonisch erfolgen. Die persönliche
Kundennummer ist nicht übertragbar! Wir
bitten, außer den gewünschten auch
Ersatztitel anzugeben oder das Thema der
Veranstaltung. Wir beraten Sie gerne bei der
Zusammenstellung von Programmen und geben
Ihnen Hinweise auf die neuesten, zu Ihrem
Thema verfügbaren Medien. Falls keine
Angaben zur Ausleihfrist gemacht werden,
legen wir für bestellte Medien zunächst eine
Ausleihfrist von einer Woche fest.
Terminverlängerungen sind nur nach
Rücksprache möglich! Bei regelmäßigem
Einsatz können Dauerleihgaben vereinbart
werden. Versand wird unter dem Vorbehalt
zugesagt, dass der Vorentleiher die Kopie
fristgerecht und ordnungsgemäß zurückgibt.
Bei der Erstbestellung
benötigen wir folgende Angaben:
- Namen und Anschrift des Bestellers
und/oder seiner Organisation,
- falls abweichend, die
Versandanschrift.
Versand und Rücksendung
Entleiher innerhalb Bonns können ihre
bestellten Medien in unserer Geschäftsstelle
abholen und zurückgeben, oder auf eigene
Kosten zustellen lassen. Außerhalb
Bonns erfolgt der Versand per Post.
Jeder Sendung liegt ein Lieferschein bei,
auf dem der Tag der Rücksendung dem
Entleiher bindend vorgeschrieben ist. Es ist
unbedingt nötig, dass dieser Rücksendetermin
eingehalten wird!
Die Versandkosten für den Rückweg trägt der
Entleiher. Die Medien sind in unseren
Filmdosen und Kartonagen zurückzusenden. Der
Weiterverleih unserer Medien an Dritte oder
Rückgabe über Dritte ist nur mit unserer
Zustimmung gestattet. Eine
Ausleihverlängerung ist vor Ablauf der
Verleihfrist schriftlich oder telefonisch
möglich.
Versäumnisgebühr
Bei Überschreitung des Rückgabetermins wird
eine Versäumnisgebühr in Höhe von 5.- EUR je
Tag und Kopie erhoben.
Verleihgebühren
Verleihgebühren werden nicht erhoben. Der
Verleih ist kostenlos. Gebühren können dann
erhoben werden, wenn Dritte, deren Medien
über uns ausgeliehen werden, dafür Gebühren
verlangen. Sollten Medien in besonderen
Fällen kostenpflichtig sein, wird
ausdrücklich darauf hingewiesen.
Ersatzansprüche
Der Verleiher haftet nicht bei
Lieferbehinderung infolge höherer Gewalt,
unpünktlicher bzw. unvollständiger Rückgabe
seitens des Vorentleihers oder durch von
diesem verursachte Schäden. Der Verleiher
behält sich die Berechnung der Kosten für
die Rückgabeanmahnung bei
Terminüberschreitung oder bei anderen Fällen
der Nichteinhaltung von Verleihbedingungen
vor (Porto-, Telefon- oder Zustellgebühren).
Entleiher, die die Verleihbedingungen nicht
einhalten, haben ggf. mit
Schadensersatzansprüchen seitens des
Nachentleihers zu rechnen.
Haftpflicht
Der Entleiher haftet für alle
Filmbeschädigungen sowie für den Verlust der
Kopien von der Abholung bzw. Absendung vom
Verleiher bis zum Wiedereintreffen beim
Verleiher, und zwar mit dem Neupreis
einschließlich Material- und Kopienkosten.
Nicht zurückgegebene oder vertauschte
Spulen, Dosen und Versandkartonagen werden
dem Entleiher mit dem Neupreis berechnet.
Zur Regulierung etwaiger Schadensfälle
empfehlen wir den Abschluss einer
entsprechen den Versicherung.
Vorführberichte
Der Entleiher verpflichtet sich, die
Vorführberichte, die den Medien beiliegen,
auszufüllen, zu unterschreiben und mit den
Medien zurückzuschicken. Der Vorführbericht
bietet auch Platz für eine weitergehende,
persönliche Beurteilung. Wir bitten darum,
diese Möglichkeit zu nutzen, da sie für uns
wichtige hinweise geben kann.
Ausschluss vom Verleih
Wiederholtes Nichtbeachten unserer
Verleihbedingungen (unpünktliches
Zurückschicken, unsachgemäße Behandlung der
Medien sowie Nichtausfüllen der
Vorführberichte) kann zum Ausschluss vom
Verleih führen.
Kopierverbot
Wir weisen darauf hin, dass das
Vervielfältigen unserer Medien, z. B. das
Überspielen auf Videokassetten, gemäß § 96
Absatz 1 des Urheberrechtsgesetzes nicht
gestattet ist und gemäß §106 ff mit einer
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer
Geldstrafe belegt werden kann. Nach §97 UrhG
können Schadensersatzansprüche geltend
gemacht werden.
Gema
Etwa anfallende Gema-Gebühren sind mit dem
Entleihen unserer Filme nicht abgegolten.