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Das neue Urheberrecht
Seit 2003 ist das neue Urheberrecht in Kraft. Es definiert u.a. den Medieneinsatz in Schule und Bildungsarbeit neu. Überprüfen Sie Ihre bisherige Praxis, um Straftat- bestände zu vermeiden. Den genauen Wortlaut des Urheberrechts können Sie hiernachlesen.
Hilfe
Unter Hilfe finden Sie Informationen zu Versand, Abrechnung, usw. Zudem steht Ihnen ein FAQ-Bereich zur Verfügung, der oft gestellte Fragen beantwortet.
Der Landesfilmdienst NRW
Viele von Ihnen kennen den Landesfilmdienst NRW bereits und setzen unsere Medien gezielt in der schulischen und außerschulischen Bildungsarbeit ein, für alle anderen hier ein kurzer Überblick:

Den Landesfilmdienst gibt es seit mehr als fünfzig Jahren in Nordrhein-Westfalen und ganz gleich, wofür Sie Informationen und Material benötigen, wir sind immer der richtige Ansprechpartner in Fragen des Einsatzes von Bildungsmedien. Unser Angebot steht jedem Wissbegierigen für eine nicht gewerbliche Verwendung zur Verfügung – für die Schule, für den Beruf oder für persönliche Zwecke.

Bei uns können Sie
  1. sich beraten lassen
  2. Medien entleihen
  3. Medien sichten
  4. mit Ihrer Klasse, Ihrem Kurs, Ihrer Gruppe Filme ansehen
  5. sich in die Benutzung von Projektionstechniken einweisen lassen
Nutzen Sie
unseren Vorführraum:
Hier können bis zu 30 Personen unsere Filme ansehen

unser Beratungsangebot:
Wir unterstützen Sie bei der Medienauswahl

unsere „Neu-im-Verleih-Termine“:
Wir führen Ihnen unsere neuen Medien im Hause und geben Ihnen Gelegenheit zur Diskussion

unser Lizenzangebot für Spielfilme:
Gegen eine Gebühr von 15 Euro können von uns Lizenzen zur jeweils einmaligen öffentlichen, nicht gewerblichen Vorführung erwerben

unseren Internetservice StreamingMedia:
Damit können Filme und Dokumentationen sofort am Bildschirm angesehen und heruntergeladen werden

Außer für den Vertrieb von Spielfilmlizenzen erhebt der Landesfilmdienst NRW für den Verleih seines Medienangebots keinerlei Gebühren – unabhängig davon, ob Sie sich die Medien zusenden lassen oder in unserer Geschäftsstelle abholen.